Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/13/0022

Rechtssatz

Voraussetzung für die Geltendmachung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist insbesondere, dass der Abgabepflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Auskunft Dispositionen getroffen hat, die er ohne die unrichtige Auskunft nicht getroffen hätte vergleiche VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130022.J09