Verwaltungsgerichtshof
22.06.2022
Ro 2021/13/0022
Bei Richtlinien der Finanzverwaltung handelt es sich lediglich um Auslegungsbehelfe der Finanzverwaltung; eine Bindung des VwGH an diese Richtlinien besteht nicht vergleiche VwGH 31.1.2018, Ra 2017/15/0038).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021130022.J08