Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/10/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/06/0115 B 14. September 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Qualifikation eines Schreibens der Behörde stellt die Lösung eines Einzelfalls dar, dem regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt vergleiche etwa VwGH 25.10.2018, Ra 2017/07/0029, Rn. 22, mwN). Anderes gilt für einzelfallbezogene Beurteilungen nur dann, wenn die vom VwG vorgenommene Auslegung als geradezu unvertretbare Anwendung der vom VwGH geprägten Rechtsprechung anzusehen wäre vergleiche etwa VwGH 21.12.2016, Ra 2016/12/0103, Rn. 21, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021100122.L01