Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/10/0107

Rechtssatz

Der OGH hat in Zusammenhang mit einem geltend gemachten Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ausgesprochen, dass sich ein unmittelbar aus Artikel 20, AEUV abgeleitetes Aufenthaltsrecht unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt und es keiner nationalen gesetzlichen Berechtigung dazu braucht. Eine Verleihung durch nationales Recht wäre daher überflüssig vergleiche OGH 21.1.2020, 10 ObS 178/19b; VwGH 26.4.2016, Ra 2015/09/0137).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021100107.L04