Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/10/0107

Rechtssatz

Der Frage nach dem Sorgerecht und der Frage, ob die rechtliche, finanzielle oder affektive Sorge für das Kind durch den Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit ausgeübt wird, ist Bedeutung beizumessen. Es ist demnach dieses Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem minderjährigen Unionsbürger und dem Drittstaatsangehörigen, dem ein Aufenthaltsrecht verweigert wird, das die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft beeinträchtigen kann, da diese Abhängigkeit dazu führen würde, dass der Unionsbürger sich als Folge einer solchen Verweigerung de facto gezwungen sähe, nicht nur das Gebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, dessen Staatsangehöriger er ist, sondern auch das Gebiet der Union als Ganzes vergleiche EuGH 10.5.2017, Chavez Vilchez u.a., C-133/15).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021100107.L03