Verwaltungsgerichtshof
01.03.2022
Ra 2021/09/0244
Selbst kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen reichen für sich allein nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden könne, dass es die Einhaltung der Ausländerbeschäftigungsvorschriften sicherstellt, liege vor vergleiche VwGH 21.12.2020, Ra 2020/09/0065).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L09