Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0244

Rechtssatz

Selbst kurzfristige, stichprobenartige Kontrollen reichen für sich allein nicht aus, um die Annahme zu rechtfertigen, ein wirksames Kontrollsystem, von dem mit gutem Grund erwartet werden könne, dass es die Einhaltung der Ausländerbeschäftigungsvorschriften sicherstellt, liege vor vergleiche VwGH 21.12.2020, Ra 2020/09/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L09