Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0244

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/02/0068 E 9. Juni 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L08