Verwaltungsgerichtshof
01.03.2022
Ra 2021/09/0244
Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontrollsystems sind Anweisungen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften (des AuslBG) nicht ausreichend, vielmehr ist darzulegen und glaubhaft zu machen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einhaltung der erteilten Anordnungen zu gewährleisten und insbesondere welche Kontrollen eingerichtet wurden und wie sich der Verantwortliche vom Funktionieren des Kontrollsystems informiert hat vergleiche VwGH 23.5.2013, 2011/09/0212).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L07