Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0244

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontrollsystems sind Anweisungen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften (des AuslBG) nicht ausreichend, vielmehr ist darzulegen und glaubhaft zu machen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Einhaltung der erteilten Anordnungen zu gewährleisten und insbesondere welche Kontrollen eingerichtet wurden und wie sich der Verantwortliche vom Funktionieren des Kontrollsystems informiert hat vergleiche VwGH 23.5.2013, 2011/09/0212).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L07