Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0244

Rechtssatz

Das VwG darf bei Bejahung eines wirksamen Kontrollsystems keine Ermahnung aussprechen, weil es in diesem Fall dem Beschuldigten an dem für eine Bestrafung erforderlichen Verschulden fehlt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L03