Verwaltungsgerichtshof
01.03.2022
Ra 2021/09/0244
Das VwG darf bei Bejahung eines wirksamen Kontrollsystems keine Ermahnung aussprechen, weil es in diesem Fall dem Beschuldigten an dem für eine Bestrafung erforderlichen Verschulden fehlt.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090244.L03