Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0187

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0005 B 18. März 2022 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der zeitlichen Begrenzung des Anspruchs auf Ersatz des Verdienstentgangs durch die Paragraphen 33 und 49 EpidemieG 1950 handelt es sich der Sache nach um eine Verjährungsbestimmung: Das Recht auf Ersatz des Verdienstentgangs wird zeitlich begrenzt und erlischt durch nicht rechtzeitige Geltendmachung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021090187.L02