Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/09/0161

Rechtssatz

Unter entschuldbaren Notstand ist eine Pflichten(Interessen)kollision zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr nur dadurch retten kann, dass er eine sonst allgemein strafbare Handlung begeht vergleiche VwGH 28.2.2006, 2002/03/0095; 11.12.0421, 2001/03/0421).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090161.L01