Verwaltungsgerichtshof
13.04.2021
Ra 2021/09/0056
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/09/0057
Mit dem bloßen Hinweis auf ein eingerichtetes Kontrollsystem ohne nähere Ausführungen zu dessen Handhabung wird die Relevanz nicht aufgezeigt vergleiche VwGH 25.4.2018, Ra 2018/09/0025).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021090056.L01