Verwaltungsgerichtshof
09.08.2021
Ro 2021/09/0008
Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Im Hinblick auf die Regelung des Paragraph 66, Absatz 6, RStDG, der eine rückwirkende Vollziehung der Vorrückung nach Wegfall des Aufschiebungsgrundes normiert, ist ein unwiederbringlicher Schaden für den Revisionswerber nicht zu ersehen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021090008.J02