Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.08.2021

Geschäftszahl

Ro 2021/09/0008

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Im Hinblick auf die Regelung des Paragraph 66, Absatz 6, RStDG, der eine rückwirkende Vollziehung der Vorrückung nach Wegfall des Aufschiebungsgrundes normiert, ist ein unwiederbringlicher Schaden für den Revisionswerber nicht zu ersehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021090008.J02