Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0097

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/07/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/07/0022 B 31. Dezember 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der in Anwendung der Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, WRG 1959 zu treffenden Beurteilung, welche von mehreren Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen dem öffentlichen Interesse besser dient, handelt es sich im Umfang der unvermeidlichen Gewichtung der zu prüfenden öffentlichen Interessen letztlich um eine Wertentscheidung vergleiche VwGH 30.6.2016, 2013/07/0271). Die diesbezügliche Beurteilung des VwG ist dabei naturgemäß eine Frage des Einzelfalls.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070097.L01