Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0072

Rechtssatz

Durch die Aufhebung eines Erkenntnisses, mit dem ein Verfahren abgeschlossen wurde, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmewerber erfolglos begehrt wurde, durch den VwGH tritt im Hinblick auf Paragraph 42, Absatz 3, VwGG die Gegenstandslosigkeit des Revisionsverfahrens betreffend den die Wiederaufnahme ablehnenden Beschluss ein vergleiche VwGH 18.9.2015, Ro 2014/05/0068).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070072.L01