Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.07.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0050

Rechtssatz

Wurde der Rahmen einer bloßen Instandhaltung oder Wiederherstellung des seinerzeit bestandenen Zustandes durch die gesetzten Maßnahmen überschritten, dann bedurften diese Maßnahmen der wasserrechtlichen Bewilligung nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 vergleiche VwGH 25.1.1996, 93/07/0074).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070050.L03