Verwaltungsgerichtshof
11.07.2023
Ra 2021/07/0037
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/07/0038
Der Umstand, dass ein Schutzgebietswerber seinen Trink- und Nutzwasserbedarf aus einer bestehenden Gemeinschaftsleitung beziehen könnte, berechtigt die Behörde nicht, einen Schutz für eine bestehende Wasserversorgungsanlage zu versagen vergleiche VwGH 1.2.1983, 82/07/0203).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070037.L03