Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0024 E 2. Oktober 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Ein von der Frage eines Eingriffes in durch das WRG zu schützende Rechte losgelöster allgemeiner Anspruch einer Verfahrenspartei auf Beachtung von Verwaltungsvorschriften durch die Wasserrechtsbehörde schlechthin, besteht nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070008.L02