Verwaltungsgerichtshof
21.10.2021
Ra 2021/07/0008
GRS wie 88/07/0024 E 2. Oktober 1991 RS 1
Ein von der Frage eines Eingriffes in durch das WRG zu schützende Rechte losgelöster allgemeiner Anspruch einer Verfahrenspartei auf Beachtung von Verwaltungsvorschriften durch die Wasserrechtsbehörde schlechthin, besteht nicht.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021070008.L02