Verwaltungsgerichtshof
30.06.2022
Ra 2021/07/0003
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/07/0004
GRS wie 96/07/0059 E 19. November 1998 VwSlg 15028 A/1998 RS 2
Das in Paragraph 105, Absatz eins, Litera i, WRG angesprochene öffentliche Interesse an
möglichst vollständiger wirtschaftlicher Ausnutzung der Wasserkraft
kann dem in Paragraph 105, Absatz eins, Litera m, WRG genannten öffentlichen Interesse
nicht in einer Weise entgegengesetzt werden, die zur Folge hätte,
das öffentliche Interesse an der Erhaltung der ökologischen
Funktionsfähigkeit der Gewässer gegenstandslos werden zu lassen.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070003.L11