Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0003

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/07/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0059 E 19. November 1998 VwSlg 15028 A/1998 RS 2

Stammrechtssatz

Das in Paragraph 105, Absatz eins, Litera i, WRG angesprochene öffentliche Interesse an

möglichst vollständiger wirtschaftlicher Ausnutzung der Wasserkraft

kann dem in Paragraph 105, Absatz eins, Litera m, WRG genannten öffentlichen Interesse

nicht in einer Weise entgegengesetzt werden, die zur Folge hätte,

das öffentliche Interesse an der Erhaltung der ökologischen

Funktionsfähigkeit der Gewässer gegenstandslos werden zu lassen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070003.L11