Verwaltungsgerichtshof
30.06.2022
Ra 2021/07/0003
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/07/0004
Mit der WRG-Novelle 1999, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 1999,, wurde für die Anerkennung eines wasserwirtschaftlichen Rahmenplans die Rechtsform der Verordnung festgelegt vergleiche Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1199 BlgNR 20. Gesetzgebungsperiode 29). Mit der WRG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2003, wurde in Paragraph 53, Absatz 3, WRG 1959 zwar eine Anerkennung (nur) im Rahmen der Maßnahmenprogrammerstellung für den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan vorgesehen, seit der WRG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2011, ist jedoch wieder eine Anerkennung (auch) im Rahmen einer gesonderten Verordnung möglich.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070003.L03