Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/06/0120

Rechtssatz

Die Revision von Parteien, die mit subjektiven Rechten an dem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, hat nicht eine Erklärung über den Umfang der Anfechtung gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGG, sondern gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG die Bezeichnung der Rechte, in denen der Revisionswerber verletzt zu sein behauptet (Revisionspunkte), zu enthalten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021060120.L01