Verwaltungsgerichtshof
11.01.2022
Ra 2021/05/0182
GRS wie Ra 2020/05/0257 B 29. Jänner 2021 RS 1
Ob eine konkrete Anlage eine Pergola ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn die entsprechende Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050182.L02