Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/05/0257 B 29. Jänner 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine konkrete Anlage eine Pergola ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn die entsprechende Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050182.L02