Verwaltungsgerichtshof
25.05.2023
Ra 2021/05/0066
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0067
Bei dem Verbot des Inverkehrsetzens von Kunststofftragetaschen handelt es sich um eine der Umsetzung von Unionsrecht dienende, bundeseinheitlich zu treffende Maßnahme der Vermeidung im Sinne der Abfallwirtschaft mit dem eindeutig formulierten Ziel, dass Kunststofftragetaschen im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr in Umlauf kommen sollen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050066.L05