Verwaltungsgerichtshof
25.05.2023
Ra 2021/05/0066
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0067
GRS wie Ra 2020/08/0121 E 20. Dezember 2022 RS 1
In bestimmten Fallkonstellationen ist ausnahmsweise über die Frage der Zuständigkeit bescheidmäßig - durch Zurückweisung des verfahrenseinleitenden Antrages - abzusprechen, nämlich etwa wenn berechtigte Zweifel an der Unzuständigkeit der Behörde bestehen und der Einschreiter auf einer Zuständigkeitsentscheidung beharrt vergleiche VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069; 10.12.2018, Ro 2018/12/0017, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050066.L01