Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0043

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/05/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0286 B 12. Dezember 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen ist, betrifft nur den Einzelfall und stellt als solche keine grundsätzliche Rechtsfrage dar (Hinweis VwGH 5.4.2016, Ra 2016/02/0056).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050043.L03