Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/05/0286 B 12. Dezember 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen ist, betrifft nur den Einzelfall und stellt als solche keine grundsätzliche Rechtsfrage dar (Hinweis VwGH 5.4.2016, Ra 2016/02/0056).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050039.L01