Verwaltungsgerichtshof
25.11.2022
Ra 2021/05/0030
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/05/0031 B 25.11.2022
Wurde eine Niederschrift über eine bloß mündliche Bauanzeige nicht aufgenommen - wozu die Behörde im Fall des Gebotes der Schriftlichkeit einer Eingabe nicht verpflichtet ist - liegt eine rechtswirksame Bauanzeige nicht vor, sodass diesbezüglich auch keine Pflicht zur Erteilung eines Mängelbehebungsauftrags im Hinblick auf die gebotene Schriftlichkeit der Eingabe besteht.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021050030.L03