Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/05/0007

Rechtssatz

Paragraph 62, Absatz 2, AWG 2002 kommt zur Anwendung, wenn der Verdacht eines konsenswidrigen Betriebs einer Behandlungsanlage besteht. Die mit dieser Bestimmung behördlich verfügte Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes dient somit auch der Einhaltung von erteilten Auflagen vergleiche zum Ganzen VwGH 29.1.2015, Ra 2014/07/0059, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050007.L01