Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/04/0007 E 17. April 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Die Betriebsbeschreibung muss insbesondere präzise Angaben zu allen jenen Faktoren enthalten, die für die Beurteilung der auf den Nachbarliegenschaften zu erwartenden Immissionen von Bedeutung sind, und die Betriebsbeschreibung muss so klar gefasst sein, dass sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens zweifelsfrei erkennen lässt (Hinweis E vom 3. September 2008, 2008/04/0085).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040132.L03