Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0106

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob das Vorliegen bestimmter Verstöße zu der Schlussfolgerung zu führen hat, dass der Gewerbetreibende die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt, hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine solche Beurteilung vermag, soweit sie nachvollziehbar und vertretbar ist, keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zu begründen vergleiche VwGH 7.9.2020, Ra 2020/04/0100, Rn. 10, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021040106.L04