Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/07/0025 E 18. November 2004 VwSlg 16498 A/2004 RS 8

Stammrechtssatz

Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1994 stellt auf "die nach den Umständen des Einzelfalles voraussehbaren Gefährdungen im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, ab. Damit sind "Störfälle", die nicht voraussehbar sind, nicht erfasst, wohl aber "Störfälle", die auf Grund einer unzureichenden Technologie regelmäßig und vorhersehbar auftreten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040105.L05