Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2021/04/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/04/0326 B 23. August 2024 RS 2

Stammrechtssatz

Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040010.L03