Verwaltungsgerichtshof
21.11.2024
Ra 2021/04/0010
GRS wie Ra 2024/04/0326 B 23. August 2024 RS 2
Ob die angebotene gewerbliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde, ist nicht von Relevanz, weil bereits das Anbieten der den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeit der Ausübung des Gewerbes gleichzuhalten ist vergleiche VwGH 30.12.2016, Ro 2016/04/0056, Rn. 9).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2021040010.L03