Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2023

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0010

Rechtssatz

Die Feststellung, dass ein Verwaltungsorgan einen Akt gesellschaftlicher Daseinsvorsorge, somit eine öffentliche Verwaltungsaufgabe, vollzieht, schließt die Qualifikation einer solchen Tätigkeit als Privatwirtschaftsverwaltung nicht aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2021040010.J03