Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2021

Geschäftszahl

Ro 2021/04/0007

Rechtssatz

Der von der Datenschutzbehörde erteilte Löschungsauftrag zielt auf die Beseitigung der vorhandenen Ergebnisse der rechtswidrigen Datenverarbeitung ab. Die ausgesprochene Unterlassungsanweisung dient dazu, in Hinkunft eine weitere rechtswidrige Datenverarbeitung zu verhindern. Es handelt sich um zwei eindeutig trennbare behördliche Anordnungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J08