Verwaltungsgerichtshof
14.12.2021
Ro 2021/04/0007
Jede politische Haltung ist abstrakt geeignet, die Gefahr einer Diskriminierung oder auch Andersbehandlung mit sich zu bringen, und es ist das Ziel der Bestimmungen der DSGVO im Zusammenhang mit der Verarbeitung sensibler Daten, die Betroffenen vor den mit einer Bewertung durch Rezipienten einer solchen Information zusammenhängenden möglichen Folgen zu schützen. Auf die konkrete Bewertung einer politischen Meinung, die im Ergebnis hinreichend deutlich aus der verarbeiteten Information hervorgeht, kann es daher nicht ankommen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021040007.J05