Verwaltungsgerichtshof
05.09.2022
Ra 2021/03/0084
Paragraph 55, Absatz 8, TKG 2003 enthält eine ausdrückliche Regelung über die Parteistellung (und so auch der damit verknüpften Legitimation zur Beschwerde nach Artikel 132, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG) im Verfahren zur Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde. Demnach bilden die Antragsteller eine Verfahrensgemeinschaft. Der VwGH hat zur insofern gleich lautenden Vorgängerbestimmung in Paragraph 49 a, Absatz 6, TKG (1997) bereits ausgesprochen, dass damit die Frage der Parteistellung für solche Verfahren ausdrücklich geregelt ist. Aus den übrigen Regelungen des TKG (1997) kann nicht abgeleitet werden, dass noch weiteren Personen in diesem Verfahren Parteistellung im Sinne des Paragraph 8, AVG zuerkannt werden sollte (VwGH 11.7.2001, 2001/03/0122).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030084.L03