Verwaltungsgerichtshof
03.03.2021
Ra 2021/03/0031
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/03/0032 B 03.03.2021
GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1
Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030031.L03