Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0132

Rechtssatz

Die "Feststellungen" zum Verschulden und zur Einhaltung der Sorgfalt betreffen eine Rechtsfrage, welche das VwG durch entsprechende (erforderlichenfalls fachkundig untermauerte) Schlussfolgerungen aus einem von Amts wegen vollständig ermittelten Sachverhalt zu beantworten hat vergleiche VwGH 26.6.2012, 2010/07/0222).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021020132.L04