Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/02/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020059.L03