Verwaltungsgerichtshof
12.05.2021
Ra 2021/02/0059
GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1
Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020059.L03