Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0418

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/01/0211 B 10. November 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aufgaben der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der StPO 1975, namentlich bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, also das Behördenhandeln im Dienste der Strafjustiz ("Kriminalpolizei"), zählt nicht zur Sicherheitspolizei bzw. Sicherheitsverwaltung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010418.L02