Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0410

Rechtssatz

Die Anwendung des Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 setzt nach dem klaren Wortlaut der Bestimmung (arg: "Menschen, die festgenommen worden sind") die Festnahme der zu durchsuchenden Person durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes voraus. In diesem Sinn hat der VwGH bereits in seiner älteren Rechtsprechung zu Paragraph 40, (Absatz eins,) SPG 1991 auf das tatbestandsmäßige Erfordernis einer "Festnahme" abgestellt vergleiche etwa VwGH 30.1.2001, 2000/01/0018: "Eine Festnahme der Mitbeteiligten lag ... nicht vor ..."; vergleiche auch VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010410.L08