Verwaltungsgerichtshof
29.09.2021
Ra 2021/01/0181
Es ist der Entscheidung VfGH 12.12.2016, E 580 aus 2016,, VfSlg. 20.117, deutlich zu entnehmen, dass alle Fragen, die nur mit Rückgriff auf den Kernbereich der Vereinsfreiheit, insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt ehemalige Mitglieder eines Vereins Beschwerde erheben können und ob sie dadurch in ihrer Vereinsfreiheit beschränkt werden, vom VfGH selbst geprüft wurden vergleiche Rn. 23).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L15