Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0181

Rechtssatz

Es ist der Entscheidung VfGH 12.12.2016, E 580 aus 2016,, VfSlg. 20.117, deutlich zu entnehmen, dass alle Fragen, die nur mit Rückgriff auf den Kernbereich der Vereinsfreiheit, insbesondere die Frage, ab welchem Zeitpunkt ehemalige Mitglieder eines Vereins Beschwerde erheben können und ob sie dadurch in ihrer Vereinsfreiheit beschränkt werden, vom VfGH selbst geprüft wurden vergleiche Rn. 23).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L15