Verwaltungsgerichtshof
29.09.2021
Ra 2021/01/0181
Bei der verfahrensrechtlichen (prozessualen) Frage der Rechtzeitigkeit einer Beschwerde an das VwG (betreffend die Untersagung einer Versammlung; vergleiche dazu VwGH 25.9.2018, Ra 2018/01/0276) handelte es sich um eine Frage, die jedenfalls ohne Rückgriff auf den Kernbereich der Versammlungsfreiheit und auf die Rechtsrichtigkeit der Untersagung zu prüfen und zu beantworten war.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L19