Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0181

Rechtssatz

Die Prüfung der Relevanz eines Verfahrensfehlers durch den VwGH kann auch bei Amtsrevisionen - unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsverteilung zwischen VwGH und VfGH in Fragen des Kernbereichs der Versammlungs- und Vereinsfreiheit - nur soweit erfolgen, als keine inhaltliche Prüfung des Kernbereichs durch den VwGH erfolgt. Eine solche Prüfung obliegt alleine und ausschließlich dem VfGH.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021010181.L18