Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0273

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/22/0274

Rechtssatz

Führt die Nichtbeachtung der Ausreiseverpflichtung dazu, dass der dadurch geänderte Sachverhalt insgesamt einer neuerlichen Beurteilung unterzogen werden kann, dann steht es dem VwG bei der Gefährdungsprognose offen, das Gesamtverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen vergleiche VwGH 29.9.2020, Ra 2020/21/0006).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220273.L07