Verwaltungsgerichtshof
18.11.2021
Ra 2020/22/0273
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/22/0274
Führt die Nichtbeachtung der Ausreiseverpflichtung dazu, dass der dadurch geänderte Sachverhalt insgesamt einer neuerlichen Beurteilung unterzogen werden kann, dann steht es dem VwG bei der Gefährdungsprognose offen, das Gesamtverhalten des Fremden in Betracht zu ziehen vergleiche VwGH 29.9.2020, Ra 2020/21/0006).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220273.L07