Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/21/0292 B 20. August 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Ein besonderer Härtefall iSd. Paragraph 54, Absatz 5, Ziffer 4, NAG 2005 wird mit dem bloßen Hinweis auf ein - sei es auch ausschließliches - Verschulden des anderen Ehepartners an der Scheidung nicht dargelegt vergleiche VwGH 15.3.2018, Ro 2018/21/0002).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020220248.L01