Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/22/0019 E 18. April 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Das VwG hat bei Vorliegen der Voraussetzungen den beantragten Aufenthaltstitel selbst in konstitutiver Weise zu erteilen und tritt diese Wirkung mit Erlassung des Erkenntnisses ein vergleiche VwGH 15.12.2015, Ra 2015/22/0125).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220124.L01