Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/22/0019 E 18. April 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als die maximal mögliche für den Aufenthaltstitel gültige Aufenthaltsdauer, so ist dieser nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses auszustellen vergleiche VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220122.L01