Verwaltungsgerichtshof
01.04.2021
Ra 2020/22/0122
GRS wie Ra 2018/22/0019 E 18. April 2018 RS 2
Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als die maximal mögliche für den Aufenthaltstitel gültige Aufenthaltsdauer, so ist dieser nur für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses auszustellen vergleiche VwGH 19.11.2014, Ra 2014/22/0042).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220122.L01