Verwaltungsgerichtshof
19.09.2023
Ra 2020/22/0016
GRS wie Ra 2022/22/0039 E 24. Mai 2022 RS 1
Bei den amtswegigen Wiederaufnahmen mehrerer Verfahren und den daran anschließenden Entscheidungen über mehrere Anträge des Fremden handelt es sich jeweils um voneinander trennbare Spruchpunkte.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020220016.L01