Verwaltungsgerichtshof
18.01.2021
Ra 2020/21/0528
Bei einer mehrjährigen Unterbrechung des Inlandsaufenthalts des Fremden ist nicht mehr von einer vergleichbaren Vedichtung der persönlichen Interessen an einem Verbleib in Österreich auszugehen wie bei einem durchgehenden Aufenthalt von mehr als zehn Jahren.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210528.L01