Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0528

Rechtssatz

Bei einer mehrjährigen Unterbrechung des Inlandsaufenthalts des Fremden ist nicht mehr von einer vergleichbaren Vedichtung der persönlichen Interessen an einem Verbleib in Österreich auszugehen wie bei einem durchgehenden Aufenthalt von mehr als zehn Jahren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210528.L01